Beratung

Vier Felder, ein Arbeitsverhältnis.

Von der Vertragsunterschrift bis zum letzten Tag im Betrieb bleibt dasselbe Recht maßgebend: BGB, Kündigungsschutzgesetz, Nachweisgesetz und, wo ein Betriebsrat besteht, das Betriebsverfassungsrecht. Wir nehmen Mandate von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und von Arbeitgebern an, nie beide Seiten desselben Streits.

Fassade eines Gerichts mit Freitreppe

Kündigungsberatung

Einordnung eines Kündigungsschreibens, der Kündigungsfrist nach § 622 BGB und der Frage, ob das Kündigungsschutzgesetz überhaupt gilt. Das Leitmandat der Kanzlei, mit Gespräch, schriftlicher Einschätzung und auf Wunsch Klageschrift.

Mandat im Einzelnen

Besprechung an einem langen Holztisch

Arbeitsvertragsprüfung

Für Menschen, die eine Stelle in Stuttgart oder der Region annehmen, und für Betriebe, die einen Mustervertrag anpassen. Wir gehen Probezeit, Befristung, Überstunden, Nebentätigkeit und Vertragsstrafen Satz für Satz durch.

Prüfung anfragen

Mehrere Personen im Gespräch an einem langen Holztisch

Aufhebungsvertrag

Gegenlesen eines Entwurfs, Formulierungsvorschläge zu Abfindung, Turboklausel, Freistellung und qualifiziertem Zeugnis. Dazu die Frage, ob die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen würde.

Entwurf einreichen

Lesesaal einer Bibliothek mit Galerien

Abmahnung und Gegendarstellung

Wir prüfen Datum, Vorwurf und Androhung. Fehlt die Warnfunktion, sagen wir das. Liegt der Vorwurf daneben, entwerfen wir die Gegendarstellung für die Personalakte, bevor aus der Abmahnung eine Kündigung wird.

Abmahnung vorlegen

Was wir in diesen Mandaten nicht mitnehmen

Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Strafverteidigung liegen außerhalb der Kanzlei. An der Grenze zum Sozialrecht — etwa der Sperrzeit nach einem Aufhebungsvertrag — erklären wir die typische Prüfung der Agentur für Arbeit. Das Verfahren vor dem Sozialgericht führen wir nicht.

Honorare stehen auf der Seite zu den Gebühren. Der Weg vom ersten Anruf bis zum Schlussbericht ist im Mandatsablauf beschrieben.