Was am Ende des Gesprächs feststeht
Sie verlassen den Raum mit drei Ergebnissen: der Tag, an dem eine Kündigungsschutzklage spätestens eingereicht sein muss, falls das Kündigungsschutzgesetz gilt; eine mündliche Einordnung des Kündigungsgrundes; und die Empfehlung, ob Klage, Vergleichsverhandlung oder das Hinnehmen der Kündigung der nächste Schritt ist. Eine Abfindung ist dabei kein Automatismus. Sie entsteht, wenn der Arbeitgeber einen Vergleich sucht oder das Risiko einer unwirksamen Kündigung scheut.
Umfang
Im Erstgespräch von sechzig Minuten sichten wir das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag und die Abmahnungen, die Sie mitbringen. Wir klären Betriebsgröße, Betriebszugehörigkeit und den Zugang des Schreibens. Dr. Lena Hartwig führt die Arbeitnehmerseite, Markus Eller die Arbeitgeberseite. Dieselbe Streitigkeit übernehmen wir nur für eine Partei.
Enthalten sind die mündliche Einordnung, eine handschriftliche Fristnotiz und die Benennung der fehlenden Unterlagen. Die schriftliche Einschätzung, Schriftsätze an den Gegner und die Vertretung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart beginnen, sobald Sie diesen Abschnitt des Mandats erteilen. Gutachten zu Betriebsschließungen mit mehreren Betrieben und Tariffragen, die eine eigene Kammer erfordern, rechnen wir gesondert nach Sichtung.
Ablauf und Zeit
- Sie schicken das Schreiben oder bringen es zum Termin mit. Liegt der Zugang weniger als zehn Tage zurück, reservieren wir den nächsten freien Vormittag.
- Im Beratungsraum gehen wir Kündigungsart, Frist nach § 622 BGB und Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes durch. In der Probezeit gilt oft die kurze Frist von zwei Wochen, das Kündigungsschutzgesetz in der Regel erst nach sechs Monaten und bei mehr als zehn Arbeitnehmern.
- Binnen drei Werktagen nach dem Gespräch liegt auf Wunsch die kurze schriftliche Einschätzung vor. Drängt die Drei-Wochen-Frist, reicht die Klageschrift vor der ausführlichen Begründung.
- In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart sitzt die bearbeitende Person selbst, nicht eine wechselnde Vertretung.
Ort und Vorbereitung
Das Gespräch findet im Beratungsraum der Kanzlei statt. Wer von außerhalb Stuttgarts anreist und die Klagefrist schon läuft, kann das erste Gespräch per Bildtelefonie führen; die Unterlagen liegen uns vorher vor. Zur Vorbereitung gehören: das Kündigungsschreiben im Original oder in Kopie mit Umschlag, der Arbeitsvertrag samt Nachträgen, die letzten drei Entgeltabrechnungen, vorhandene Abmahnungen und, falls bekannt, die Zahl der Beschäftigten.
Honorar
Für Verbraucherinnen und Verbraucher beträgt das Erstgespräch 190 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Das entspricht der Obergrenze des § 34 RVG für eine Erstberatung. Für Unternehmerinnen und Unternehmer vereinbaren wir das Honorar vor dem Termin, in der Regel in derselben Höhe, sofern nicht mehrere Kündigungen oder ein Interessenausgleich zu sichten sind. Die kurze schriftliche Einschätzung beginnt bei 420 € zuzüglich Umsatzsteuer. Das gerichtliche Mandat rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf der Grundlage des Gegenstandswerts ab, häufig ausgehend von einem Vierteljahresbezug, oder nach einer zuvor unterschriebenen Vergütungsvereinbarung.
Einzelheiten und die Faktoren, die den Betrag verschieben, stehen bei den Honoraren. Ausfall und Erstattung regelt die Seite zur Erstattung.