Honorare
Was ein Mandat kostet, hängt am Schriftstück.
Wir nennen Beträge, wo der Umfang vorher feststeht. Wo der Gegenstandswert erst aus Gehalt, Abfindung oder Klageantrag folgt, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Arbeitsbeginn unterschreiben. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
| Anlass | Orientierung | Darin enthalten |
|---|---|---|
| Erstgespräch zur Kündigung, 60 Minuten, für Verbraucherinnen und Verbraucher | 190 € | Sichtung der mitgebrachten Unterlagen, mündliche Einordnung, Fristnotiz. Obergrenze nach § 34 RVG. |
| Kurze schriftliche Einschätzung einer Kündigung | ab 420 € | Nach dem Gespräch, wenn ein Schreiben, ein Vertrag und höchstens zwei Abmahnungen zu würdigen sind. |
| Prüfung eines Arbeitsvertrags bis etwa zwölf Seiten | ab 280 € | Markierung zu Probezeit, Vergütung, Überstunden, Versetzung, Befristung und Wettbewerbsverbot, mit kurzer Anmerkung je Klausel. |
| Prüfung eines Aufhebungsvertrags | ab 480 € | Entwurf gegenlesen, Hinweise zu Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Resturlaub und Sperrzeit. Verhandlungen mit der Gegenseite gesondert. |
| Gegendarstellung zu einer Abmahnung | ab 240 € | Entwurf für die Personalakte, auf Wunsch mit Anschreiben an die Personalabteilung. |
| Gerichtliches Mandat, Kündigungsschutzklage | RVG | Klageschrift, Güteverhandlung, Kammertermin. Gegenstandswert häufig ein Vierteljahresbezug. Gerichtskosten trägt zunächst die klagende Partei als Vorschuss. |
Was den Betrag verschiebt
Ein einzelner Kündigungssatz in der Probezeit bleibt am unteren Rand. Sobald eine Sozialauswahl mit Vergleichspersonen, ein Betriebsübergang oder ein Interessenausgleich hinzukommt, vereinbaren wir das Honorar nach einer halben Stunde Sichtung, bevor wir weiterarbeiten. Arbeitgebermandate unterliegen nicht der Obergrenze des § 34 RVG; das Erstgespräch liegt dort in der Regel ebenfalls bei 190 €, es sei denn, mehrere Schreiben gleichzeitig auf dem Tisch liegen.
Eine Vergütungsvereinbarung nennen wir in Euro, nicht in Tagespauschalen. Vorschüsse auf Gerichtskostenvorschuss und auf die Verfahrensgebühr zahlen Sie auf das Kanzleikonto; die Verwendung steht auf der Rechnung. Was bei Absage, Ausfall und bereits geleisteter Arbeit geschieht, steht in den Hinweisen zur Erstattung.