Honorare

Was ein Mandat kostet, hängt am Schriftstück.

Wir nennen Beträge, wo der Umfang vorher feststeht. Wo der Gegenstandswert erst aus Gehalt, Abfindung oder Klageantrag folgt, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer Vergütungsvereinbarung, die Sie vor Arbeitsbeginn unterschreiben. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Anlass Orientierung Darin enthalten
Erstgespräch zur Kündigung, 60 Minuten, für Verbraucherinnen und Verbraucher 190 € Sichtung der mitgebrachten Unterlagen, mündliche Einordnung, Fristnotiz. Obergrenze nach § 34 RVG.
Kurze schriftliche Einschätzung einer Kündigung ab 420 € Nach dem Gespräch, wenn ein Schreiben, ein Vertrag und höchstens zwei Abmahnungen zu würdigen sind.
Prüfung eines Arbeitsvertrags bis etwa zwölf Seiten ab 280 € Markierung zu Probezeit, Vergütung, Überstunden, Versetzung, Befristung und Wettbewerbsverbot, mit kurzer Anmerkung je Klausel.
Prüfung eines Aufhebungsvertrags ab 480 € Entwurf gegenlesen, Hinweise zu Abfindung, Zeugnis, Freistellung, Resturlaub und Sperrzeit. Verhandlungen mit der Gegenseite gesondert.
Gegendarstellung zu einer Abmahnung ab 240 € Entwurf für die Personalakte, auf Wunsch mit Anschreiben an die Personalabteilung.
Gerichtliches Mandat, Kündigungsschutzklage RVG Klageschrift, Güteverhandlung, Kammertermin. Gegenstandswert häufig ein Vierteljahresbezug. Gerichtskosten trägt zunächst die klagende Partei als Vorschuss.

Was den Betrag verschiebt

Ein einzelner Kündigungssatz in der Probezeit bleibt am unteren Rand. Sobald eine Sozialauswahl mit Vergleichspersonen, ein Betriebsübergang oder ein Interessenausgleich hinzukommt, vereinbaren wir das Honorar nach einer halben Stunde Sichtung, bevor wir weiterarbeiten. Arbeitgebermandate unterliegen nicht der Obergrenze des § 34 RVG; das Erstgespräch liegt dort in der Regel ebenfalls bei 190 €, es sei denn, mehrere Schreiben gleichzeitig auf dem Tisch liegen.

Eine Vergütungsvereinbarung nennen wir in Euro, nicht in Tagespauschalen. Vorschüsse auf Gerichtskostenvorschuss und auf die Verfahrensgebühr zahlen Sie auf das Kanzleikonto; die Verwendung steht auf der Rechnung. Was bei Absage, Ausfall und bereits geleisteter Arbeit geschieht, steht in den Hinweisen zur Erstattung.

Honorar vor dem Termin klären