Ablauf
Sechs Stationen, eine Akte.
Ob Vertragsprüfung oder Kündigungsschutzklage: Das Mandat folgt derselben Reihenfolge. Fristen unterbrechen die Reihenfolge nur an einer Stelle — die Klageschrift geht hinaus, bevor die lange Begründung fertig ist.
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01
Anfrage
Sie nennen das Schriftstück, den Zugangstag und ob Sie als Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Betriebsrat kommen. Wir prüfen die eigene Kartei auf eine Kollision mit der Gegenseite. Besteht sie, sagen wir das am selben Tag und arbeiten an der Sache nicht weiter.
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02
Unterlagen
Vertrag, Kündigung oder Aufhebungsentwurf, Abmahnungen, drei Entgeltabrechnungen. Per Post, zur Durchsicht im Haus oder als Scan. Originale nehmen wir nur gegen Empfangsbestätigung entgegen und geben sie nach dem Termin zurück.
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03
Erstgespräch
Sechzig Minuten im Beratungsraum. Sie hören die Einordnung und bekommen die Frist aufgeschrieben. Das Honorar des Erstgesprächs steht vorher fest und wird nach dem Termin in Rechnung gestellt.
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04
Einschätzung
Wenn Sie den nächsten Abschnitt wollen, folgt binnen drei Werktagen die kurze schriftliche Einschätzung. Sie benennt den Kündigungsgrund, die Lücken in den Unterlagen und den vorgeschlagenen Antrag oder die Gegendarstellung.
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05
Klage, Verhandlung oder Ende
Sie entscheiden, ob wir klagen, einen Vergleichsentwurf schicken oder die Akte schließen. Vor dem Arbeitsgericht erscheint die Person, die das Mandat führt. Ein Vergleich unterschreiben Sie selbst, nicht die Kanzlei in Ihrem Namen, es sei denn, eine Vollmacht für den Termin sagt das ausdrücklich.
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06
Schlussbericht
Rechnung, Kostenerstattung aus einem Urteil oder Vergleich, Rückgabe der Originale, Aufbewahrung der Handakte für die gesetzliche Frist. Offene Fragen zum Zeugnis oder zur Arbeitsbescheinigung beantworten wir in demselben Mandat, solange sie aus dem beendeten Arbeitsverhältnis stammen.
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