Wofür eine Erstattung in Betracht kommt
Erstattet wird Geld, das Sie für eine Beratung gezahlt haben, die nicht stattgefunden hat, und der Teil eines Vorschusses, der nach Abschluss des Mandats nicht durch Gebühren, Auslagen oder Gerichtskostenvorschüsse verbraucht ist. Gesetzliche Ansprüche, etwa bei einer mangelhaften Leistung, bleiben daneben bestehen.
Frist und Umfang
Einen Erstattungswunsch richten Sie innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Ereignis an die Kanzlei: nach der Absage, nach dem ausgefallenen Termin oder nach der Schlussrechnung. Wir bestätigen den Eingang und teilen innerhalb von vierzehn Tagen mit, ob die Erstattung ganz, teilweise oder nicht erfolgt. Eine volle Erstattung des Erstgesprächshonorars setzen wir an, wenn wir den Termin absagen oder der Fehler bei der Terminvergabe auf unserer Seite liegt. Eine teilweise Erstattung von der Hälfte des vereinbarten Erstgesprächshonorars setzen wir an, wenn Sie später als 24 Stunden vor dem Termin absagen. Der andere Teil deckt die bereits reservierte Stunde und die begonnene Sichtung vorab übersandter Unterlagen.
Absage und Verlegung
Bis 24 Stunden vor dem Termin verlegen wir das Gespräch einmal ohne Berechnung auf einen freien Tag in den folgenden drei Wochen. Weitere Verlegungen behandeln wir wie eine späte Absage. Ein Termin am Freitagnachmittag, den Sie am Donnerstagmorgen absagen, bleibt damit kostenfrei in der Verlegung.
Nichterscheinen
Erscheinen Sie nicht und haben sich nicht gemeldet, stellen wir das vereinbarte Honorar des Erstgesprächs in Rechnung. Das gilt auch, wenn Unterlagen bereits durchgesehen wurden. Eine Krankheitsmeldung noch am selben Morgen behandeln wir wie eine späte Absage, also mit der Hälfte, wenn Sie einen Nachweis der Verhinderung nachreichen.
Arbeit, die schon begonnen hat
Eine schriftliche Einschätzung, eine Gegendarstellung oder eine Klageschrift, die wir auf Ihren Auftrag bereits gefertigt haben, wird nicht erstattet. Dasselbe gilt für die Verfahrensgebühr, sobald der Schriftsatz hinausgegangen ist. Endet das Mandat auf Ihren Wunsch vor dem Kammertermin, rechnen wir die bis dahin entstandenen Gebühren nach der Vergütungsvereinbarung oder nach dem RVG ab und erstatten nur den nicht verbrauchten Vorschuss.
Vorschuss, Gerichtskosten, Auslagen
Vorschüsse auf das Honorar und auf den Gerichtskostenvorschuss zahlen Sie auf das in der Rechnung genannte Konto. Nicht verbrauchte Beträge überweisen wir innerhalb von vierzehn Tagen nach der Entscheidung über die Erstattung auf dasselbe Konto zurück, von dem die Zahlung eingegangen ist. Eine andere Kontoverbindung nennen Sie schriftlich. Gerichtskosten, die das Gericht bereits einbehalten hat, die Gebühren der Gegenseite aus einem Vergleich oder Urteil und Kosten eines in Auftrag gegebenen Gutachtens oder einer beigezogenen Akte erstatten wir nicht, sobald sie entstanden sind. Diese Posten sind keine Honorare der Kanzlei.
Weg und Dauer
Schreiben Sie an info@notion-pavilion.click oder rufen Sie +49-711-482936 an. Nennen Sie den Namen, das Aktenzeichen falls vorhanden und den Termin. Die Rückzahlung erfolgt als Überweisung, nicht in bar. Die Banklaufzeit kommt zu den vierzehn Tagen hinzu.
Ausnahmen
Haben wir einen Termin wegen einer Kollision abgesagt, die erst nach der Buchung sichtbar wurde, erstatten wir gezahlte Beträge vollständig und schlagen auf Wunsch eine Kollegin außerhalb der Kanzlei vor. Bereits an das Gericht abgeführte Vorschüsse bitten wir dort zurückzufordern; den dafür nötigen Schriftsatz fertigen wir ohne zusätzliches Honorar, wenn das Mandat aus diesem Grund endet.