Berichte

Was in der Akte am Ende stand.

Die Namen sind mit Einwilligung gekürzt wiedergegeben. Jeder Bericht hängt an einem konkreten Schriftstück: einer Kündigung, einem Aufhebungsentwurf, einer Abmahnung oder einem Arbeitsvertrag.

„Ich hatte den Aufhebungsvertrag am Freitagabend und sollte am Montag unterschreiben. Sabine Kröger hat die Kündigungsfrist im Entwurf stehen lassen, damit die Sperrzeit nicht schon an der Unterschrift hängt. Unterschrieben habe ich erst am Dienstag danach.“

Dilek Yilmaz, Sachbearbeiterin, Aufhebungsvertrag

„Im neuen Vertrag stand ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot über zwei Jahre, ohne Karenzentschädigung. Vor der Unterschrift ist die Klausel gestrichen worden. Der Termin war nüchtern. Genau das wollte ich.“

Jonas Rebmann, Konstrukteur, Vertragsprüfung vor einem Wechsel nach Vaihingen

„Die schriftliche Einschätzung kam vier Tage später als im Gespräch genannt. Für die Klage war das ohne Folge: Die Frist stand auf dem Zettel, die Klageschrift lag am zehnten Tag beim Arbeitsgericht. Markus Eller hat die Sozialauswahl an den Vergleichspersonen durchgerechnet. Die Personalabteilung hatte mir nur das Alter genannt, nicht die Unterhaltspflichten.“

Thomas Brenner, Ingenieur aus Esslingen, betriebsbedingte Kündigung

„Die Abmahnung nannte ‚wiederholtes Zuspätkommen‘, ohne einen einzigen Tag. Die Gegendarstellung hat das festgehalten. Eine Kündigung ist daraus bisher nicht geworden.“

Petra Holm, Lager, Abmahnung
Besprechung an einem Tisch in einem hellen Raum

Aus der Güteverhandlung

Helene Vogt, Bad Cannstatt

Acht Jahre Schichtleitung, Betrieb mit rund vierzig Leuten, Kündigung wegen Wegfalls einer Linie. Helene Vogt ist alleinerziehend. In der Sozialauswahl fehlte genau diese Unterhaltspflicht, genannt waren nur Alter und Betriebszugehörigkeit. Die Klage ging am zwölften Tag nach Zugang ein. In der Güteverhandlung einigte man sich auf vier Monatsgehälter und ein Zeugnis mit der Note gut. Die Linie wurde tatsächlich stillgelegt; der Vergleich hat den Arbeitsplatz nicht zurückgebracht, die Auswahl aber korrigiert.

Armin Seidel, Handwerksbetrieb in Leonberg

Der Betrieb wollte während einer längeren Erkrankung kündigen und hatte einen Entwurf schon aufgesetzt. Markus Eller hat die drei Stufen einer krankheitsbedingten Kündigung aufgeschrieben: negative Prognose, betriebliche Beeinträchtigung, Interessenabwägung. Die Fehlzeiten der letzten zwei Jahre reichten für die Prognose nicht, ein betriebliches Eingliederungsmanagement war nicht angeboten worden. Der Brief ging nicht raus.

Seidel hatte auf ein Musterschreiben am selben Nachmittag gehofft. Stattdessen bekam er eine Liste fehlender Befunde und den Rat, das Eingliederungsgespräch nachzuholen. Das hat ihn geärgert, weil der Auftrag schon an einen Aushilfsbetrieb vergeben war. Drei Monate später war die Mitarbeiterin zurück, die Aushilfe abgerechnet, eine Klage ausgeblieben.

Eigenes Schriftstück vorlegen